2 personen im mietvertrag einer zieht aus
STAND Wer als Paar eine Wohnung anmietet, der blickt positiv in die Zukunft. Erfahren Sie hier, wie Sie vorsorgen können und wie Sie optimal vorgehen. Wer eine Wohnung anmietet, steht in der Pflicht, die Miete zu zahlen und auch für anderen Pflichten und Kosten einzustehen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich um eine WG, eine Lebenspartnerschaft oder ein Ehepaar handelt. Besteht in einer WG ein gemeinsamer Mietvertrag und möchte eine Person ausziehen, scheidet diese Person nicht einfach aus dem Mietverhältnis aus. Dasselbe gilt auch bei einer Trennung und dem gemeinsamen Mietvertrag: Alle Hauptmieter müssen die Kündigung beim Vermieter einreichen. Insbesondere in WGs ist es jedoch nicht unüblich, dass die verbliebenen Mieter gern in der Wohnung wohnen bleiben möchten. Welche Alternativen gibt es hier zur Kündigung? Als kurzfristige Lösung kann vereinbart werden, dass der kündigende Mieter seinen Kostenanteil für einen definierten Zeitraum weiterführt. Bis dahin können sich die verbleibenden Mieter eine neue Unterkunft suchen oder sich für eine Abänderung des Mietvertrages starkmachen.
2 Personen im Mietvertrag: Was passiert, wenn einer auszieht?
Wer also mit anderen als Hauptmieter in den Mietvertrag eingetragen ist und diesen auch eigenhändig unterzeichnet hat, haftet im Umkehrschluss auch für die eventuellen Versäumnisse der anderen Hauptmieter. Das bedeutet, dass der Vermieter im Falle einer Mietschuld automatisch auf die anderen Hauptmieter zugehen wird und den geschuldeten Mietzins einfordert. Ebenso verhält es sich im Übrigen auch bei anstehenden Nachzahlungen entsprechend der Betriebskostenabrechnung oder wenn es um die zu hinterlegende Kaution für die Wohnung oder das Haus geht. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, um mit dem Eigentümer und Vermieter der Mietsache eine einvernehmliche Lösung zu finden. Verschiedene Lösungsansätze bei der Beendigung eines gemeinsamen Mietvertrages durch die Mieter. Das erfordert zum einen das Einverständnis von allen Hauptmietern und zum anderen die eigenhändige Unterschrift aller Mieter. Die Gründe für diese Kündigung müssen zwar nicht genannt werden, aber manchmal empfiehlt es sich, dem Vermieter reinen Wein einzuschenken, ist man als verbleibender Mieter daran interessiert, weiter in dieser Wohnung zu bleiben.
Mietvertrag mit 2 Personen: Rechte und Pflichten beim Auszug
Nach einer Trennung wollen viele möglichst schnell raus aus der gemeinsamen Wohnung. Diese Stolpersteine drohen bei der Wohnungskündigung. Nicht alle Beziehungen halten ewig. Trennt sich ein Paar, müssen sie meist einiges regeln. Und haben sie zusammengewohnt, stellt sich die Frage: Was wird aus dem Mietvertrag? Geht eine Beziehung in die Brüche, gehen zwei Menschen künftig wieder alleine ihrer Wege. Je länger die Beziehung gedauert hat und je enger Sie zusammengelebt haben, umso mehr müssen Sie klären. Neben der Trennung des Hausrates und vielleicht gemeinsamer Versicherungsverträge, wird zumindest einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Aus dem Mietvertrag kommt er aber nicht so einfach raus. Dieser kann nur von beiden gemeinsam gekündigt werden. Einfach ist die Situation, wenn nur einer der beiden Partner als Mieter im Mietvertrag steht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn zu Beginn der Beziehung Ihr Partner in die von Ihnen bereits bewohnte Wohnung eingezogen ist. Das ist übrigens meist recht unproblematisch möglich.
Wie teilt man den Mietvertrag bei Auszug einer Person?
In einem solchen Fall bietet sich eine schriftliche Anpassung des Mietvertrages an. Beispiel: Mieter A und Mieterin B haben das Objekt gemeinschaftlich gemietet, Mieterin B möchte aus dem Mietvertrag zum In der Vereinbarung wird eben dies schriftlich festgehalten. Zwischen den Parteien des Mietvertrages wird einvernehmlich vereinbart, dass Mieterin B mit Wirkung zum Das Mietverhältnis wird ab dem Im Übrigen bestehen die Regelungen des Mietverhältnisses unverändert fort. Wichtig: auch diese Vereinbarung muss von allen Beteiligten alle Vermieter und alle Mieter unterzeichnet werden, nur dann ist sie wirksam. Achtung: hierbei sollte ergänzend eine Regelung bezüglich der gezahlten Kaution aufgenommen werden, damit hier später keine Verwirrungen aufkommen. Anpassung ist keine Pflicht Ob Sie als Vermieter einer solchen Anpassung des Mietvertrages zustimmen oder nicht steht Ihnen jedoch gänzlich frei. Eine Verpflichtung diesbezüglich besteht keineswegs. Sollten Sie sich daher dazu entscheiden, einer Anpassung nicht zuzustimmen, so bleibt der Mietvertrag unverändert fortbestehen.